F&A - Standesamt Nenzing

Martin Assmann beantwortet unsere Fragen zu Namensrecht und Sterbeurkunde
09 April 2024
VMN Hrassmann 002

Haben Sternenkinder ein Namensrecht?

Wird ein Kind lebend geboren, bekommt es offiziell einen Vornamen und einen Nachnamen, der in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Wird ein Kind still geboren, bekommt es offiziell einen Vornamen, der in die Urkunde für die Totgeburt eingetragen wird.

Bei Fehlgeburten gibt es seit 1. 4. 2017 die Möglichkeit, eine Urkunde mit Namensangabe beim Standesamt ausstellen zu lassen. Diese Option gibt es unabhängig davon, ob bereits das Geschlecht des Kindes festgestellt werden konnte. Die Urkunde wird auf Antrag der Eltern ausgestellt, wenn eine ärztliche Bestätigung vorliegt. Eine solche Urkunde kann auch im Nachhinein ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt werden.

Bekommt man eine Sterbeurkunde?

Ein tot geborenes Kind wird im Sterbebuch beurkundet. Das Standesamt stellt gebührenfreie Bescheinigungen für das totgeborene Kind und – falls gewünscht – eine gebührenpflichtige Urkunde aus. In die Urkunde wird der Vorname des Kindes eingetragen. Die Bescheinigung für das tot geborene Kind wird zur Vorlage an den Sozialversicherungsträger und die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber benötigt.

Stirbt das Kind unmittelbar nach der Geburt, wird dies sowohl im Geburtenbuch als auch im Sterbebuch beurkundet. Es werden zwei Geburtsbestätigungen und Geburtsurkunden sowie Todesbestätigungen und Sterbeurkunden (gebührenpflichtig) ausgestellt. In die Urkunden wird der Vor- und der Nachname des Kindes eingetragen.