Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen oder Wünschen persönlich zur Verfügung.
Diese Änderung erweitert die bisherigen Regelungen erheblich, denn zuvor mussten Betroffene im Bedarfsfall selbst für die Kosten bei der Nachbetreuung einer Hebamme aufkommen.
Die Gesetzeserweiterung freut nicht nur uns, sondern insbesondere das Österreichische Hebammengremium, welches sich schon seit geraumer Zeit für Frauen während und nach der Schwangerschaft einsetzt. Sie bieten Informationen, Hilfestellung und die Möglichkeit der Hebammensuche in ganz Österreich an – neuerdings wurde die Suchfunktion um die Auswahl „Betreuung nach Fehl-/ und Totgeburt“ erweitert.
Wir freuen uns sehr, dass diese wichtige Erweiterung gesetzlich in Kraft getreten ist. Mehr Informationen dazu findet ihr unter folgenden Links: