Gesetzesänderung Hebammenbetreuung

Am 01.09.2024 trat in Österreich eine lang ersehnte Neuregelung zur Hebammenhilfe nach Schwangerschaftsverlust in Kraft. Durch diese Gesetzesänderung haben nun Frauen nach der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche, im Falle eines Schwangerschaftsverlusts Anspruch auf Hebammenleistungen über den jeweiligen Krankenversicherungsträger.
08 Oktober 2024
Gesetzesänderung

Diese Änderung erweitert die bisherigen Regelungen erheblich, denn zuvor mussten Betroffene im Bedarfsfall selbst für die Kosten bei der Nachbetreuung einer Hebamme aufkommen.

Die Gesetzeserweiterung freut nicht nur uns, sondern insbesondere das Österreichische Hebammengremium, welches sich schon seit geraumer Zeit für Frauen während und nach der Schwangerschaft einsetzt. Sie bieten Informationen, Hilfestellung und die Möglichkeit der Hebammensuche in ganz Österreich an – neuerdings wurde die Suchfunktion um die Auswahl „Betreuung nach Fehl-/ und Totgeburt“ erweitert.

Wir freuen uns sehr, dass diese wichtige Erweiterung gesetzlich in Kraft getreten ist. Mehr Informationen dazu findet ihr unter folgenden Links: